§ 13b UStG Bauleistungen - Wussten Sie schon:
Nichtunternehmerischer Bereich
Gemäß dem Wortlaut des § 13b Abs. 5 Satz 6 UStG geht die Steuerschuld auch dann auf den Leistungsempfänger über, wenn die Bauleistung oder Gebäudereinigungsleistung für den nichtunternehmerischen Bereich bezogen wird und der Leistungsempfänger selbst derartige Leistungen erbringt.
Bagatellgrenze
Die Finanzverwaltung hat eine Bagatellgrenze für Reparatur- und Wartungsarbeiten in Höhe von 500,00 Euro (Netto-Entgelt) für den einzelnen Umsatz festgelegt (Abschnitt 13b.2 Abs. 7 Nr. 15 UStAE). Bis zu diesem (Netto-)Wert des einzelnen Umsatzes ist die Steuerschuldumkehr danach zwingend nicht anwendbar. Damit werden Abgrenzungsschwierigkeiten bei Wartung und Reparaturen vermieden.