Steuerkanzlei

Kerstin Winter



Sammelauskunftsersuchen an Internet-Auktionshäuser rechtmäßig

Finanzgericht Niedersachsen Urteil 9 K 343/14 vom 30.06.2015
Die  Finanzverwaltung  darf  von  Internet-Auktionshäusern (z. B. eBay) Auskunft über Verkäufergruppen  verlangen; z. B. über Verkäufer mit einer Umsatzhöhe oberhalb der Kleinunternehmergrenze von 17.500,00 Euro im Jahr.
Im Sammelauskunftsersuchen wurden die nachstehenden Daten angefragt:
 

  • Namen und Anschriften der Verkäufer
  • Anzahl und Art der verkauften Artikel pro Angebot
  • den Verkaufspreis
  • Bankverbindung
  • Pseudonym



Umsatzsteuer auf Sicherheitseinbehalten

BMF III C 2 - S 7333/08 vom 03. August 2015

Auf  Sicherheitseinbehalte  muss  vorerst  keine  Umsatzsteuer abgeführt werden.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung  kann  insoweit  wegen  "Uneinbringlichkeit"  nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG berichtigt werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Unternehmer den Sicherheitseinbehalt durch eine Bankbürgschaft abwenden kann.

Gleichermaßen ist die Vorsteuer des Auftraggebers zu minderen.