Steuerkanzlei

Kerstin Winter



Finanz-/Lohnbuchhaltung

Die Finanzbuchaltung erschöpft sich nicht in der Erfüllung gesetzlicher Buchführungspflichten, es ist ein zentrales und wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung.  

Wir übernehmen daher nicht nur Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung, sondern unterstützen Sie mit unserem Fachwissen sowohl bei der lückenlosen Aufzeichnung aller Geschäftvorgänge als auch der Entwicklung von Auswertungen. So erhalten Sie eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse.

  • Finanzbuchhaltung:
    - betriebswirtschaftliche Auswertungen
    - Kostenrechnungen
    - fristgerechte Umsatzsteuer-Voranmeldungen
    - fristgerechte Zusammenfassende-Meldungen
    - Prüfung Voraussetzung Vorsteuerabzug
    - Prüfung steuerfreie Ausfuhrlieferungen 


  • Lohn-/ und Gehaltsabrechnungen:
    - Lohnsteuer-Anmeldungen
    - Meldungen an die Sozialversicherungsträger
    - steuer- und sozialversicherungsfreie Leistungen